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Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung

 

Gerne übernehmen wir für unsere Mandanten die Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit rechtlichen Auseinandersetzungen.

 

Bitte beachten Sie jedoch, dass es in vielen Fällen für Sie kostengünstiger ist, wenn Sie den Erstkontakt zur Versicherung selbst herstellen – etwa zur Einholung einer Deckungszusage oder zur Schilderung des Sachverhalts. Wird dies durch uns übernommen, entstehen zusätzliche Gebühren, die in der Regel nicht von der Versicherung getragen werden.

 

Sollte in Ihrem Fall eine Honorarvereinbarung mit uns getroffen werden, weisen wir darauf hin, dass die Rechtsschutzversicherung die hierdurch entstehenden Kosten in der Regel nicht vollständig übernimmt.

 

Dennoch stellt die Versicherung eine wertvolle Absicherung dar, insbesondere wenn im gerichtlichen Verfahren Sachverständigengutachten erforderlich werden oder weitere Verfahrenskosten anfallen. In der Regel wird zumindest ein Teil der anwaltlichen Kosten übernommen, was zu einer deutlichen finanziellen Entlastung führen kann.

 

Wichtiger Hinweis: Bitte sehen Sie von Rückfragen an unsere Kanzlei ab, ob Ihre Rechtsschutzversicherung bereits eine Deckungszusage erteilt oder eine Rechnung übernommen hat. Da es sich hierbei um Ihre eigene Versicherung handelt, bitten wir Sie, den aktuellen Sachstand direkt bei Ihrer Versicherung selbst zu erfragen. Solche Rückfragen bedeuten für uns einen zusätzlichen zeitlichen Mehraufwand, der zu unnötigen Kosten für Sie führen kann. Wir unterstützen Sie gerne bei allen rechtlichen Fragen – bitten jedoch um Ihr Verständnis für diesen organisatorischen Hinweis.

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