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STRAFRECHT

Das Strafrecht regelt, welche Handlungen in einer Gesellschaft als strafbar gelten und welche Sanktionen damit verbunden sind. Es dient dem Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Eigentum, Freiheit und Sicherheit. Wir vertreten Beschuldigte und Angeklagte in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung – und setzen uns für eine faire und rechtsstaatliche Behandlung unserer Mandant:innen ein.

Unser Leistungsportfolio beinhaltet insbesondere:

  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren (z. B. bei Hausdurchsuchung, Vernehmung, Haft)

  • Vertretung in der Hauptverhandlung vor Strafgerichten

  • Beratung bei Strafbefehlen und Einspruchsverfahren

  • Begleitung in Berufungs- und Revisionsverfahren

  • Verteidigung in Jugendstrafverfahren

  • Strafrechtliche Beratung für Unternehmen und Führungskräfte (z. B. bei Compliance-Verstößen)

  • Opfervertretung (Nebenklage, Adhäsionsverfahren)

  • Unterstützung bei der Einstellung des Verfahrens (§ 153, § 170 Abs. 2 StPO)

  • Beratung bei Eintragungen ins Führungszeugnis

  • Strafrechtliche Präventionsberatung

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