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Kosten

Urteil

VERTRETUNG

Die Höhe der Gebühren für die Tätigkeit eines Anwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und ist somit gesetzlich festgelegt. Für Zivilrechtliche Angelegenheiten ist der Streitwert maßgeblich. Je höher der Streitwert ist, desto höher fallen die Anwaltsgebühren aus. Das anwaltliche Gebührenrecht ist durch die gesetzlich vorgesehenen weiten Gebührenrahmen sehr flexibel. Es ist leistungsgerecht, da es die einzelnen Tätigkeiten des Rechtsanwalts entweder durch ausdrückliche Vorschriften oder durch weite Gebührenrahmen berücksichtigt. Informieren Sie sich gerne persönlich über die Kosten einer Rechtsberatung. 

PROZESSKOSTENHILFE

Prozesse zu führen, kostet Geld - auf Kläger- und Beklagtenseite. Wer die Kosten nicht aufbringen kann, hat ggf. Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Prozesskostenhilfe wird grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht dann, wenn eine Partei die Kosten der Prozessführung gar nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und die Partei nicht von dem Prozess absehen würde, wenn sie die Kosten selber tragen müsste (fehlende Mutwilligkeit).

BERATUNG

Für die Rechtsberatung wird ein Pauschalhonorar in Höhe von

180,00 EUR, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, vereinbart. Die Erstberatungsgebühr wird gemäß § 34 Abs. 2 RVG nicht auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, angerechnet. Sofern die Erstberatungsgebühr nicht von einer Rechtsschutzversicherung übernommen wird, sind die Kosten durch den Auftraggeber zu erstatten. 

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