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Vergütung und Honorar

Alle Schritte stimmen wir im Voraus mit Ihnen ab – transparent und nachvollziehbar. Sie erhalten alle relevanten Unterlagen umgehend. Unsere Honorare richten sich nach einer klaren Vergütungsvereinbarung oder dem RVG und stehen in angemessenem Verhältnis zum Aufwand. Der Anwaltsvertrag regelt die Zusammenarbeit und wird durch unsere Allgemeinen Mandatsbedingungen ergänzt, die jederzeit einsehbar sind.

Modell 1: Zeitbasierte Vergütung

Unsere zeitbasierte Vergütung liegt zwischen 200,00 € und 380,00 € zzgl. MwSt. pro Stunde, abhängig von Umfang und Komplexität der Dienstleistung. Sie wird vor allem von institutionellen Mandanten und Unternehmen geschätzt. Die Höhe orientiert sich an der Expertise des Anwalts, dem Haftungsrisiko und der wirtschaftlichen Lage des Mandanten. Abgerechnet wird in vereinbarten Intervallen, in der Regel monatlich mit einer detaillierten Aufstellung der Arbeitszeiten.

 

Modell 2: Pauschalgebühr

Wenn der voraussichtliche Aufwand und die Umstände klar absehbar sind, bieten wir eine Pauschalvergütung an, die den Mandanten von der Unsicherheit bezüglich der Honorarhöhe befreit. Das Risiko, eine nicht kostendeckende Gebühr zu vereinbaren, trägt in diesem Fall die Kanzlei. Die Pauschalvergütung wird vom Gesetzgeber auch für Beratungsleistungen vorgeschlagen, kann aber auch bei außergerichtlicher oder gerichtlicher Vertretung des Mandanten sinnvoll sein.

 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung kann eine wertvolle Unterstützung sein, sofern sie die Kosten übernimmt. Achten Sie jedoch darauf, wenn Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung einen Anwalt „empfiehlt“. Diese „Vertragsanwälte“ erhalten oft finanzielle Anreize von den Versicherungen, was dazu führen kann, dass sie Leistungen nur eingeschränkt erbringen, was zu Lasten des Versicherten gehen kann. Achten Sie darauf, dass Ihnen Anwälte empfohlen werden, die tatsächlich Experten im betreffenden Rechtsgebiet sind.

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