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Mietrecht

Hunderecht

Das Hunderecht umfasst rechtliche Regelungen zur Haltung, Zucht, Haftung und Kontrolle von Hunden. Es vereint Aspekte aus Tierschutz-, Ordnungs-, Zivil- und Nachbarschaftsrecht. Zentrale Themen sind Mängelgewährleistung beim Hundekauf, Halterhaftung, Leinenpflichten und Regelungen für „gefährliche Hunde“. Wir vertreten vorrangig Züchter und Akteure der Hundezucht – nicht Welpenkäufer.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen:

  • Beratung und rechtliche Unterstützung für Hundezüchter

  • Erstellung und Prüfung von Kaufverträgen für Welpen

  • Klärung von Mängelgewährleistungsansprüchen
    – insbesondere bei gesundheitlichen Mängeln

  • Unterstützung bei Streitigkeiten mit Welpenkäufern

  • Rechtliche Beratung zu Tierschutz- und Ordnungsrecht

  • Beratung zu Haltungsvoraussetzungen und behördlichen Auflagen

  • Unterstützung bei der Einhaltung von Vorschriften für gefährliche Hunde
    – z. B. Leinenpflicht, Maulkorbpflicht, Meldepflichten

  • Haftungsrechtliche Beratung
    – insbesondere zu Hundebissen oder Sachschäden durch Hunde

  • Regulierung von Schadensersatzansprüchen

  • Zivilrechtliche Unterstützung bei Hundekäufen
    – inklusive Prüfung von Kaufverträgen und Reklamationen

  • Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen

  • Vertretung in Konflikten zwischen Züchtern und Käufern

  • Mediation und rechtliche Klärung von Streitigkeiten in der Hundezucht und -vermittlung

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