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Hunderecht
Das Hunderecht umfasst rechtliche Regelungen zur Haltung, Zucht, Haftung und Kontrolle von Hunden. Es vereint Aspekte aus Tierschutz-, Ordnungs-, Zivil- und Nachbarschaftsrecht. Zentrale Themen sind Mängelgewährleistung beim Hundekauf, Halterhaftung, Leinenpflichten und Regelungen für „gefährliche Hunde“. Wir vertreten vorrangig Züchter und Akteure der Hundezucht – nicht Welpenkäufer.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen:
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Beratung und rechtliche Unterstützung für Hundezüchter
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Erstellung und Prüfung von Kaufverträgen für Welpen
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Klärung von Mängelgewährleistungsansprüchen
– insbesondere bei gesundheitlichen Mängeln -
Unterstützung bei Streitigkeiten mit Welpenkäufern
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Rechtliche Beratung zu Tierschutz- und Ordnungsrecht
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Beratung zu Haltungsvoraussetzungen und behördlichen Auflagen
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Unterstützung bei der Einhaltung von Vorschriften für gefährliche Hunde
– z. B. Leinenpflicht, Maulkorbpflicht, Meldepflichten -
Haftungsrechtliche Beratung
– insbesondere zu Hundebissen oder Sachschäden durch Hunde -
Regulierung von Schadensersatzansprüchen
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Zivilrechtliche Unterstützung bei Hundekäufen
– inklusive Prüfung von Kaufverträgen und Reklamationen -
Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
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Vertretung in Konflikten zwischen Züchtern und Käufern
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Mediation und rechtliche Klärung von Streitigkeiten in der Hundezucht und -vermittlung