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IMMOBILIENRECHT

Das Immobilienrecht regelt alle rechtlichen Fragen rund um Grundstücke, Gebäude und deren Nutzung – sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich. Schwerpunkte sind das Mietrecht (z. B. Vertragsgestaltung, Kündigung, Mietmängel), das private Baurecht (z. B. Bauverträge, Mängelhaftung) sowie das öffentliche Baurecht (z. B. Baugenehmigungen, Bebauungspläne). Es begleitet den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie – von der Planung bis zur Verwertung – und ist für Eigentümer:innen, Bauherren, Unternehmen und Investoren essenziell.

 

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen:

 

Mietrecht

  • Gestaltung und Prüfung von Wohn- und Gewerbemietverträgen

  • Beratung bei Mietmängeln, Mieterhöhungen und Betriebskosten

  • Unterstützung bei Kündigungen, Räumungsklagen und Mietstreitigkeiten

Privates Baurecht

  • Erstellung und Prüfung von Bau- und Architektenverträgen

  • Beratung bei Baumängeln, Abnahmen und Gewährleistungsfragen

  • Durchsetzung und Abwehr von Werklohn- und Schadensersatzansprüchen

Öffentliches Baurecht

  • Begleitung im Baugenehmigungsverfahren

  • Prüfung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen

  • Vertretung in Nachbarstreitigkeiten und gegenüber Behörden

Grundstücksrecht

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten

  • Beratung zu Grundbuchrecht, Dienstbarkeiten und Wegerechten

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