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AGRARRECHT
Das Agrarrecht regelt die speziellen rechtlichen Rahmenbedingungen der Land- und Forstwirtschaft – sowohl im privaten als auch im öffentlichen Recht. Es betrifft u. a. Pachtverträge, Agrarförderung, Umweltauflagen, Grundstücksverkehr sowie Hof- und Erbrecht. Ziel ist der Schutz landwirtschaftlicher Strukturen und die rechtssichere, nachhaltige Bewirtschaftung.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen:
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Landpachtrecht
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Gestaltung und Prüfung von Pachtverträgen
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Beratung bei Pachtverhältnissen, Kündigungen und Rückgabeansprüchen
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Regelungen zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung
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Erbrecht und Höferecht
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Gestaltung der Hofnachfolge und Testamentserrichtung
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Beratung zur Höfeordnung und anderen spezialgesetzlichen Regelungen
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Konfliktvermeidung und -lösung im Rahmen der Hofübergabe
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Agrarumweltrecht
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Beratung zu naturschutzrechtlichen Auflagen und Förderauflagen
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Düngerecht, Bodenschutz und Tierwohlvorgaben
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Unterstützung bei Genehmigungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen
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Tierzuchtrecht
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Beratung zu Zuchtverbänden, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung
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Unterstützung bei Anerkennungsverfahren für Zuchtorganisationen
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Rechtsfragen zu Besamung, Embryotransfer und Tierkennzeichnung
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Tierhaltungsrecht
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Einhaltung tierschutzrechtlicher Anforderungen in der Nutztierhaltung
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Beratung zur Stallhaltung, Auslaufregelungen und Tierwohlstandards
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Unterstützung bei behördlichen Kontrollen und Auflagen
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Rechtsberatung zu Tierseuchenschutz, Dokumentationspflichten und Antibiotikaeinsatz
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Öffentliches Baurecht (landwirtschaftliche Bauvorhaben)
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Begleitung von Baugenehmigungsverfahren für Stallungen, Biogasanlagen, Hofstellen etc.
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Beratung bei bauplanungsrechtlicher Privilegierung nach § 35 BauGB
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Abstimmung mit Behörden zu Bauordnungsrecht (z. B. Abstandsflächen, Brandschutz)
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Unterstützung bei Nachbarbeteiligung und im Widerspruchsverfahren
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