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AGRARRECHT

Das Agrarrecht regelt die speziellen rechtlichen Rahmenbedingungen der Land- und Forstwirtschaft – sowohl im privaten als auch im öffentlichen Recht. Es betrifft u. a. Pachtverträge, Agrarförderung, Umweltauflagen, Grundstücksverkehr sowie Hof- und Erbrecht. Ziel ist der Schutz landwirtschaftlicher Strukturen und die rechtssichere, nachhaltige Bewirtschaftung.

 

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen:

  • Landpachtrecht

    • Gestaltung und Prüfung von Pachtverträgen

    • Beratung bei Pachtverhältnissen, Kündigungen und Rückgabeansprüchen

    • Regelungen zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung

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  • Erbrecht und Höferecht

    • Gestaltung der Hofnachfolge und Testamentserrichtung

    • Beratung zur Höfeordnung und anderen spezialgesetzlichen Regelungen

    • Konfliktvermeidung und -lösung im Rahmen der Hofübergabe

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  • Agrarumweltrecht

    • Beratung zu naturschutzrechtlichen Auflagen und Förderauflagen

    • Düngerecht, Bodenschutz und Tierwohlvorgaben

    • Unterstützung bei Genehmigungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen

  • Tierzuchtrecht

    • Beratung zu Zuchtverbänden, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

    • Unterstützung bei Anerkennungsverfahren für Zuchtorganisationen

    • Rechtsfragen zu Besamung, Embryotransfer und Tierkennzeichnung

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  • Tierhaltungsrecht

    • Einhaltung tierschutzrechtlicher Anforderungen in der Nutztierhaltung

    • Beratung zur Stallhaltung, Auslaufregelungen und Tierwohlstandards

    • Unterstützung bei behördlichen Kontrollen und Auflagen

    • Rechtsberatung zu Tierseuchenschutz, Dokumentationspflichten und Antibiotikaeinsatz

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  • Öffentliches Baurecht (landwirtschaftliche Bauvorhaben)

    • Begleitung von Baugenehmigungsverfahren für Stallungen, Biogasanlagen, Hofstellen etc.

    • Beratung bei bauplanungsrechtlicher Privilegierung nach § 35 BauGB

    • Abstimmung mit Behörden zu Bauordnungsrecht (z. B. Abstandsflächen, Brandschutz)

    • Unterstützung bei Nachbarbeteiligung und im Widerspruchsverfahren

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